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Neues von der Erbschaftsteuerreform

News - 10.04.2007

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens bis zum 31.12.2008 ein verfassungsgemäßes Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz zu schaffen.

Der Entwurf des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sieht zur Umsetzung dieser Vorgaben eine „Abschmelzungslösung“ (§ 28 des Entwurfes) vor. Danach wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer für produktives Betriebsvermögen auf 10 Jahre zinslos gestundet. Die Steuer vermindert sich für jedes Jahr, in dem der Betrieb vom Nachfolger unverändert fortgeführt wird, um 10 % des Ausgangsbetrages.

Der Entwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich und wird voraussichtlich in vielen Punkten geändert werden. Fest dürfte jedoch stehen, dass die künftige Regelung den Vorgaben des BVG folgend für die Immobilien- und Unternehmensbewertung die Verkehrswerte „anpeilen“ wird.

 

Wer nach derzeitigem Recht keine oder nur eine geringe Steuerbelastung errechnet und gegebenenfalls ohnehin vorzeitige Übertragungen im Blick hat, sollte im Zweifel jetzt handeln. Dies gilt insbesondere für Anteile an „wertvollen“, aber steuerlich unterbewerteten Personengesellschaften, ferner für größere Immobilienvermögen. Zu denken ist insbesondere an die Möglichkeit des Nießbrauchsvorbehalts bei Grundstücken. Bei diesem gehen die Wirtschaftsgüter schenkungsteuerlich über, einkommensteuerlich bleibt jedoch alles beim „alten“.