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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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Neues Wahlrecht für Personengesellschaften – die Option zur Körperschaftsteuer! Haben Sie schon „gewählt“?

Steuerberatung - 09.12.2021

Worum geht es? 

Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz vom 30.06.2021 bringt für Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften das Wahlrecht, sich „wie eine GmbH“ nach den Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes besteuern zu lassen. Dies soll eine rechtsformunabhängige Besteuerung unterschiedlicher Gesellschaftsformen mit der günstigeren Steuerquote einer Kapitalgesellschaft von rd. 30% und die Thesaurierung von Gewinnen ermöglichen. 

Was bedeutet das für Sie als Gesellschafter einer solchen Personengesellschaft? 

Durch die Option wird zum einen Ihre Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert, zum anderen kommen Sie als Gesellschafter bei einem Verkauf Ihrer Gesellschaftsanteile in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften. Nach dem sog. Teileinkünfteverfahren bleiben 40% des erzielten Gewinns steuerfrei, sofern der Verkauf durch eine natürliche Person erfolgt. Es ist jedoch zu beachten, dass nach der Option eine siebenjährige Sperrfrist für Anteilsverkäufe besteht. 

Neue Chancen auch für „klassische“ GmbH Gesellschafter? 

Eindeutig ja! Eine Holding-Struktur kann jetzt noch einmal „neu gedacht“ werden. Nehmen wir einmal an, Sie sind Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und halten Ihre Gesellschaftsanteile im Privatvermögen. Sicher sind Sie dann der Meinung, dass es für Sie schon attraktiv sein kann, bei einem Verkauf Ihrer Anteile die „40%ig steuerfreie Variante“ zu erhalten. Aber es geht noch viel mehr!

Sie haben Interesse an einer ausführlichen Beratung? Dann sprechen Sie uns an! Wir beraten gern, ob die neuen Regelungen auch für Sie vorteilhaft angewendet werden können.