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UllrichDr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
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Neues zu Betriebsschließungs-/-ausfallversicherungen in Corona-Zeiten

Versicherungsrecht - 04.02.2021

Nach wie vor stehen Betriebsschließungs- bzw. -ausfallversicherungen in Zeiten der Pandemie, insbesondere nach dem zweiten Lockdown ab November letzten Jahres, hoch im Kurs. Immer mehr gerichtliche Entscheidungen zur Einstandspflicht der Betriebsschließungsversicherer füllen die Gazetten. Unlängst haben einige Landgerichte aus dem südlichen und aus dem nördlichen Bereich der Republik Entscheidungen veröffentlicht, die eine Einstandspflicht der Versicherer im Falle coronabedingter Betriebsschließungen verneinen. 

Die Versagung vom Versicherungsschutz ist nach wie vor differenziert zu betrachten. Die Einstandspflicht richtet sich nach dem individuellen Vertragsverhältnis und den zum einzelnen Vertrag gehörenden Versicherungsbedingungen. Häufig ist der zur Covid-Erkrankung gehörende Erreger in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. 

Zu Zeiten des ersten Lockdowns haben einige Versicherer Kulanzangebote an die Versicherten versendet. Ob diese Kulanzangebote sinnvoll waren und ob entsprechende Kulanzangebote möglicherweise auch für den zweiten Lockdown angeboten werden, hängt zum einen von der individuellen Vertragsgestaltung und zum anderen von der Handhabung des einzelnen Versicherers ab. Jeder Versicherer hat unterschiedliche Versicherungspolicen und Versicherungsbedingungen im Portfolio. Leider ist ein einheitliches Handeln in der Frage der Kulanz nicht zu erkennen. Wenn Sie betroffen sind, sprechen Sie uns gerne an!