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MichosIlka Michos
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Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung

Öffentliches Recht - 11.01.2019

Der Niedersächsische Landtag hat im September 2018 eine umfangreichere Änderung der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen. Das Änderungsgesetz tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft.

Themenschwerpunkte der NBauO-Novelle sind die Neuordnung des Bauproduktenrechts sowie die Barrierefreiheit und deren Förderung. Im Zuge nachträglicher Herstellung einer Barrierefreiheit in bereits errichteten oder genehmigten baulichen Anlagen dürfen zukünftig Aufzüge im Grenzabstandsbereich errichtet werden. Diese Gebäudeteile dürfen höchstens 2,50 m vor die Außenwand vortreten und müssen von der Grenze des Baugrundstücks mindestens 1,50 m Abstand halten (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 NBauO). Ab dem 01.01.2019 müssen des Weiteren in neuen Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen grundsätzlich alle Wohnungen barrierefrei sein (§ 49 Abs. 1 Satz 1 NBauO). Bisher galt das nur für die Wohnungen eines Geschosses.

Aufgrund einer Entscheidung des EuGH vom 16.10.2014 war das Bauproduktenrecht der NBauO neu zu konzipieren. Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind uneingeschränkt zuzulassen. An diese Produkte dürfen keine zusätzlichen Anforderungen durch nationale Vorschriften gestellt werden. Die neuen Regelungen der NBauO orientieren sich an der bereits geänderten Musterbauordnung. Unter anderem werden die bisherigen Produktanforderungen durch bauwerksbezogene Anforderungen ersetzt.
Darüber hinaus beinhaltet die Novelle der NBauO Präzisierungen z. B. bei der Definition von Sonderbauten (detailliertere Regelungen für Pflege, Betreuung und KiTa) und zur Geltungsdauer von Abweichungen.