Ulrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
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Ab dem 01.04.2003 wird in Umsetzung der sog. „Hartz-Gesetze“ der Abschluss von „Minijobs“ deutlich erleichtert. Es dürfen statt bisher 325 € künftig 400 € im Monat verdient werden. Die Stundenbegrenzung von bisher maximal 15 Stunden in der Woche entfällt. Jeder Arbeitnehmer kann künftig (wieder) neben seinem Hauptberuf eine geringfügige Beschäftigung ausüben, sofern dies nicht beim Hauptarbeitgeber geschieht.