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Öffnung des Telekommunikationsmarktes - mehr Rechte für Kunden

News - 02.04.1998

Seit 01.01.1998 gilt die neue Telekommunikations- Kundenschutzverordnung, die wesentliche Rechte und Pflichten von Netzbetreibern, Diensteanbietern sowie vor allen Dingen der Endkunden regelt. Kernpunkte sind:

 

[Netzbetreiber müssen ihre Preise und Konditionen so gestalten, daß Diensteanbieter eine echte Chance haben, Endkunden für sich zu gewinnen.]

[Der Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz ("Rechnungsersteller") hat für den Kunden eine Rechnung zu erstellen, die auch Entgelte für Verbindungen aufweist, die durch die Inanspruchnahme anderer Anbieter über den Netzzugang des Kunden entstehen.]

[Ist der Kunde mit der Höhe seiner Rechnung nicht einverstanden, muß der Anbieter einen Einzelgesprächsnachweis erstellen und eine technische Prüfung vornehmen. Bei technischen Mängeln wird die Unrichtigkeit der Abrechnung vermutet. Kann die richtige Höhe des Entgeltes nicht mehr festgestellt werden, wird der Durchschnittswert der letzten sechs unbeanstandeten Abrechnungszeiträume zugrundegelegt.]

[Zusätzliche Sicherheit kann sich der Kunde dadurch verschaffen, daß er gegenüber dem Anbieter festlegt, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird.]

[Die gegenseitigen Ansprüche von Anbietern und Kunden verjähren innerhalb von 2 Jahren.]

 

Es ist davon auszugehen, daß insbesondere das Telefonieren durch die Öffnung des Telekommunikationsmarktes billiger und nach einer Eingewöhnungszeit auch kundenfreundlicher sein wird als bisher.