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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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ÖPP-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten

News - 10.05.2005

Am 08.09.2005 ist das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften“ in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert mit Änderungen des Vergaberechts, des Fernstraßenfinanzierungsgesetzes, der Bundeshaushaltsordnung, des Grunderwerbsteuergesetzes und des Investmentgesetzes die Randbedingungen für PPP-Projekte deutlich:

• Im Vergaberecht ist das Verfahren des sogenannten „wettbewerblichen Dialogs“ eingeführt. Danach können öffentliche Auftraggeber in aufeinander abfolgenden Phasen mit verschiedenen Interessenten parallel verhandeln, um die möglichst optimale Lösung für ihr Vorhaben entwickeln zu können. Auf der Grundlage der im Dialog entwickelten Lösung ist dann von den Bietern ein Letztangebot ab-zugeben. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

• Im Fernstraßenfinanzierungsgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, auf Landesebene Fernstraßen privat zu finanzieren.

• Die Bundeshaushaltsordnung gestattet unter erleichterten Voraussetzungen die Übertragung von Grundstücken an private PPP–Gesellschaften.

• Das Grunderwerbsteuergesetz nimmt den Erwerb durch den privaten Investor und den Rückerwerb durch die juristische Person des öffentlichen Rechts von der Besteuerung aus, wenn das Grundstück im Rahmen eines PPP-Projektes übertragen und von vorn herein die Rückübertragung vereinbart war.

• Das Investmentgesetz ermöglicht es Fondsgesellschaften, zukünftig Nießbrauchsrechte zu erwerben und erleichtert damit die Finanzierung.

Insgesamt fördern die Gesetzesänderungen die Durchführung von PPP-Projekten deutlich. Es bleibt abzuwarten, ob die Praxis die Änderungen annimmt.