Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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eichhornappelhagen.de
Für eine Gemeinde in der Region haben wir einen Erfolg gegen die Planung unerwünschter Windenergieanlagen errungen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat auf unsere Klage hin am 14.12.2022 die gesamte Planung des Regionalverbandes für Windenergie für unwirksam erklärt. Neben einem Formfehler lag dies an der unzureichenden Berücksichtigung einer Hubschraubertiefflugstrecke der Bundeswehr, die mitten durch ein für Windenergie vorgesehenes Gebiet führte. Obwohl wir nur gegen ein einzelnes Gebiet innerhalb der Gemeinde geklagt hatten, hat das Oberverwaltungsgericht die gesamte Planung des Regionalverbandes aufgehoben.
Eine Behinderung der Energiewende ergibt sich daraus nicht. Denn auch ohne die vom Oberverwaltungsgericht aufgehobene Planung des Regionalverbandes sind Windenergieanlagen generell kraft Gesetzes im Außenbereich zulässig. Mit dem Gerichtsurteil ist deshalb nur ein Sieg für die eigene Bauleitplanung einzelner Gemeinden in der Region errungen worden. Diese wären durch die unerwünschten Windenergieanlagen in der Nähe ihrer Ortschaften vereitelt worden.
Bis der Regionalverband erneut tätig wird und eine Planung für Windenergie erlässt, müssen die einzelnen Gemeinden tätig werden, um unerwünschte Windenergieanlagen zu verhindern. In derartigen Fällen unterstützen wir Sie gern.