… so oder so ähnlich sagt es der BGH.
Mit Urteil vom 13.09.2023, Az. VIII ZR 109/22, entschied dieser jüngst: Auch eine Einzimmerwohnung kann grundsätzlich untervermietet werden.
Geklagt hatte ein Berliner Mieter. Er wollte seine Einzimmerwohnung während seines fünfmonatigen Auslandsaufenthalts untervermieten. Sein Vermieter verweigerte die Zustimmung. Der Mieter plante, seine persönlichen Gegenstände während des Auslandsaufenthalts in der Wohnung zu lagern.
Der BGH blieb sich treu und setzte hier seine bisherige Rechtsprechung auch in Bezug auf Einzimmerwohnungen konsequent fort.
Eine Untervermietung liegt vor, solange der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung nicht aufgibt. Gewahrsam behält der Mieter auch, wenn er Gegenstände in der Wohnung lagert und sich den Zugriff darauf z.B. mittels Schlüssel sichert. Es kommt hierbei nicht auf die Größe oder Abtrennbarkeit des untervermieteten vom nicht untervermieteten Raums an. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Mieter seinen Lebensmittelpunkt auch nach der Untervermietung noch in der Wohnung hat.
Denn Zweck der Untervermietungsregelung ist der Schutz des Mieters. Der Gesetzgeber räumt Mietern die Möglichkeit ein, ihre Wohnung auch bei längeren Abwesenheiten zu halten – sich gleichzeitig aber von den dafür entstehenden Kosten durch die Untervermietung zu entlasten.
Wäre die Untervermietung von einer zu überlassenden Zimmerzahl oder Größe abhängig, könnten Mieter einer Einzimmerwohnung diese Regelung nie in Anspruch nehmen. Ein Ausschluss von Mietern einer Einzimmerwohnung lässt sich aber weder dem Gesetzestext noch dem Zweck der Norm oder der Gesetzgebungsgeschichte entnehmen.
Und so ist auch Platz noch in der kleinen Wohnung – zur Untervermietung auch für einen Mann und eine junge, schwangere Frau, die dringend Unterschlupf benötigen.
Wenn auch Sie Ihre Wohnung oder Gewerberäumlichkeiten untervermieten wollen oder Ihr Mieter mit einem solchen Begehren an Sie herangetreten ist: Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir übernehmen gern die Rolle des Herbergsvaters und beurteilen rechtssicher, ob wirklich noch Platz ist.