Polizisten dürfen Radarwarngeräte von Autofahrern nicht nur sicherstellen, sondern auch vernichten. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluß erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Sicherstellung eines Radarwarngerätes durch Münchener Polizeibeamte für rechtmäßig. Dies gelte auch für die angedrohte Vernichtung des Gerätes, teilte das bayerische Innenministerium mit. Nur dadurch könne sichergestellt werden, daß es nicht in verkehrsgefährdender Weise eingesetzt werde. Nach Auffassung des Gerichts spielt es keine Rolle, ob das Gerät eingeschaltet war oder nicht. Allein das Vorhandensein der Anlage offenbare die Absicht des Fahrers, sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Polizeiliches Einschreiten dagegen diene zur Abwehr der daraus entstehenden Gefahr.