Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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eichhornappelhagen.de
Neue Baugebiete können kostengünstig und zügig erschlossen werden, wenn die Gemeinde Pla-nung, Erschließung und Durchführung auf private Bauträger überträgt.
Für die Entwicklung von Wohngebieten können die erleichterten Planungsvorschriften zur Deckung dringenden Wohnbedarfs genutzt werden. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde kann der Bauträger die Planung vorbereiten, die erforderliche Infrastruktur schaffen und die Grundstücke vermarkten.
Gewerbliche Investitionen können mit Hilfe eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beschleunigt werden.