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Private Public Partnership: Gebührenbescheide rechtswidrig bei fehlender Aus-schreibung des Betreibervertrages?

News - 01.08.1999

Wir hatten in unserem Mandantenrundbrief vom März vorigen Jahres über ein Urteil des OVG Koblenz berichtet, wonach bei Betriebsführungs- bzw. Betreibermodellen ein Gebührenbescheid des aufgabenzuständigen Landkreises schon deshalb nichtig sein soll, weil die Beauftragung des Privaten mit der Durchführung der Abfallentsorgung nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. Ebenso entschied das VG Neustadt an der Weinstraße. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung rückt das OVG Koblenz langsam von seiner bisherigen Linie ab und nähert sich der seit vom OVG Lüneburg und OVG Münster vertretenen Auffassung an, daß eine Verletzung der Ausschreibungspflicht nicht zwangsweise zur Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides führt.

 

Die aktuelle Entscheidung betrifft einen Erschließungsbeitrag. Nach Auffassung des OVG Koblenz ist bei einem Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot zu prüfen, ob die auf den Beitragspflichtigen umgelegten Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht haben. Ent-scheidend ist damit, ob die Festsetzung des Gebührensatzes sich (gleichwohl) im Ergebnis als "richtig" erweist, d. h. dem Kostendeckungsgrundsatz und dem Kostenüberschreitungsverbot entspricht. Prüfungsmaßstab sind die Leitsätze über die Preisermittlung nach Selbstkosten i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz.