Nach den bereits bekannten Urteilen des OVG Magdeburg sowie des OLG Naumburg soll in Sachsen-Anhalt eine Abwasserentsorgung auf Grundlage privatrechtlicher Entgelte einschließlich privatrechtlicher Baukostenzuschüsse unzulässig sein.
Abweichend von der Auffassung des 12. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Naumburg hat nunmehr der 9. Zivilsenat entschieden, daß die Erhebung privatrechtlicher Baukostenzuschüsse doch zulässig sein soll. Das Gericht liegt damit auf der Linie des Bundesgerichtshofes, der seit jeher die Erhebung von privatrechtlichen Abwasserentgelten für zulässig hält und zwar auch dann, wenn durch Satzung ein Anschluß- und Benutzungszwang angeordnet ist.
Damit liegen nun unterschiedliche Urteile vor, die alle nicht revisionsfähig sind. In dieser Situation ist der Landesgesetzgeber gefordert, eine klare Entscheidung zu treffen, wobei es nach unserem Kenntnisstand hierzu bereits Vorprüfungen gibt. Die Verbände und Stadtwerke sollten darauf achten, daß ihre berechtigten Interessen gewahrt werden.