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StaatsSebastian Staats
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Prozessrecht – Das Beste zum Schluss

News - 01.04.2012

Zum Start in das neue Jahr etwas zum Schmunzeln: Die Kreativität beim Ausdenken neuer Befangenheitsgründe gegen gerichtlich bestellte Sachverständige kennt kaum Grenzen. So mussten in 2011 Gerichte entscheiden, dass die Benutzung der Toilette im Hausmeisterbüro einer Partei während eines Ortstermins und das dortige Aufwärmen aufgrund der kalten Witterung keine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründet (AG Geilenkirchen, Beschluss vom 14.04.2011, Az.: 10 C 83/10). Ein Sachverständiger kann ebenfalls nicht mit der Begründung abgelehnt werden, er habe wegen seiner Ladung zur Unzeit (Schreiben vom 23.12.) den Weihnachtsfrieden nicht eingehalten (LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 1 T 19/11).

Eine Befangenheit ist lediglich anzunehmen bei Tatsachen, die ein subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen könne. Die vorgestellten Beispiele reichen dafür sicher nicht aus.