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Rechtmäßigkeitsanforderungen an kommunale Wirtschaftsbeteiligung

News - 09.05.2001

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich für Kommunen, die rechtlichen Schran-ken der privatwirtschaftlichen Betätigung gelockert. Damit stellt sich das Gericht gegen die Rechtsprechung mehrerer anderer Oberlandesgerichte.

 

Die Düsseldorfer Stadtwerke AG, deren Anteilseignerin zu 80 % die Stadt ist, hatte mit einer Tochter des französischen Vivendi-Konzerns ein Gebäudemanagement-Unternehmen mit dem Namen Innovatio GmbH gegründet. Dagegen hatten mehrere Konkurrenten und Verbände mit der Begründung geklagt, es sei wettbewerbswidrig, mit der Stadt Düsseldorf im Rücken den privaten Anbietern Konkurrenz zu machen. Die Gemeindeordnung verbiete den Kommunen, sich wirtschaftlich zu betätigen, ohne einen öffentlichen Zweck zu verfolgen.

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah die Sache anders. Zwar habe die Stadt kein Recht, auf dem Gebiet des Gebäudemanagements Dienstleistungen anzubieten; dieses Verbot binde aber nicht die private Innovatio GmbH.

 

Über weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur kommunalen Wirtschaftsbeteiligung ist nach dem jeweiligen Landesrecht zu entscheiden.