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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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Referentenentwurf zur Einführung der eForms – das sind die Auswirkungen!

Vergaberecht - 02.05.2023

Die Bundesregierung hat am 28.02.2023 den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ vorgelegt. Damit kommt die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch die Hintertür!

Der Gesetzesentwurf dient zunächst der Umsetzung der Vorgaben der eForms-Durchführungsverordnung der EU. Diese Durchführungsverordnung ist ab dem 25. Oktober 2023 für Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte unmittelbar anwendbar.

Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzesentwurfs enthält die getarnte, für die Vergabe von Planungsleistungen bittere Pille. Gegen die klare Position der Bundesarchitektenkammer und zahlreicher Verbände und Vereinigungen soll § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV aufgehoben werden.

Nach dieser Sonderregelung sind die Auftragswerte der verschiedenen, für die funktionsfähige Planung eines Bauvorhabens erforderlichen Fachplanungen (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung etc.), bei der Prüfung, ob der EU –Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen erreicht ist, nicht zu addieren. Folglich flogen bisher viele Planungsaufträge unterhalb des EU-Radars.

In der Praxis werden deshalb in Zukunft mehr Planungsaufträge der öffentlichen Hand für Bauvorhaben ohne Förderung europaweit auszuschreiben sein.

Ist das Bauvorhaben öffentlich gefördert, war schon bisher die Empfehlung, den sicheren Weg der EU-weiten Ausschreibung zu gehen. Die Fachwelt hat § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV praktisch seit seiner Schaffung als europarechtswidrig angesehen. Deshalb schwebte immer das Damoklesschwert des Zuwendungswiderrufs über dem Auftraggeber, der sich darauf berufen wollte.