News

Reform des Energiewirtschaftsrechts zum 01.01.1997 geplant

News - 09.12.1996

Das Bundeskabinett plant eine Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts. Die Reform soll zum 01.01.1997 in Kraft treten.

 

Um Wettbewerb auf den Energiemärkten zu schaffen, soll künftig die kartellrechtliche Zulässigkeit von Demarkationen und ausschließlichen Wegerechten entfallen. Wettbewerbsinstrumente sind der Bau neuer, gegebenenfalls paralleler Leitungen sowie die Durchleitung durch fremde Netze auch gegen den Willen des Netzinhabers. Das neue Energiewirtschaftsgesetz sieht eine Ermächtigungsgrundlage für Konzessionsabgaben in der Wasserversorgung vor.

 

Die Neuregelung wird nach jetziger Einschätzung nicht ohne Auswirkung auf die Höhe der für Strom und Gas gezahlten Konzessionsabgaben bleiben. Da die Höhe der Konzessionsabgaben innerhalb der Höchstgrenze der Konzessionsabgabenverordnung Verhandlungssache ist, muß sich der Wegfall des Elements der Ausschließlichkeit auch auf die Genehmigung auswirken. Das gilt zumindest für nach der Reform neu abzuschließende Konzessionsverträge. Für laufende Konzessionsverträge sieht der Entwurf eine Festschreibung der Konzessionsabgabe trotz Wegfalls der Ausschließlichkeit vor. Dies führt möglicherweise zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Sonderabgabe.