Die Bundesregierung hat eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen, die unter anderem die rechtlichen Risiken für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften erheblich verschärft. Künftig kann der Geschäftsführer einer GmbH, der den Insolvenzantrag über das Vermögen der GmbH verspätet stellt, zur Zahlung eines Massekostenvorschusses aus seinem Privatvermögen verpflichtet werden, wenn anderenfalls die Verfahrenseröffnung mangels Masse abgelehnt werden müsste. Wird ein Geschäftsführer aus Anlass der Insolvenz der GmbH auch privat zahlungsunfähig und beantragt deshalb ein Insolvenzverfahren über sein Privatvermögen, so kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn er den Insolvenzantrag über das Vermögen der GmbH pflichtwidrig verspätet gestellt hatte. Das Reformgesetz wird voraussichtlich zur Jahresmitte 2008 in Kraft treten.