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von KalmCord T. von Kalm
Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Sanierungsmoderation nach StaRUG - was ist das?

Insolvenzrecht - 04.03.2026

Was ist eine Sanierungsmoderation?
Nicht jede Unternehmenskrise muss im Insolvenzverfahren enden. Wenn es wirtschaftlich eng wird, aber noch Spielraum für Lösungen besteht, bietet das StaRUG mit der Sanierungsmoderation ein Instrument, um Konflikte mit Gläubigern strukturiert, vertraulich und unter gerichtlicher Begleitung zu lösen. Ziel ist es, das Unternehmen frühzeitig zu stabilisieren – bevor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten.

Die Sanierungsmoderation ist damit eine Art „Schlichtungsverfahren für Krisenunternehmen“: Ein gerichtlich bestellter, unabhängiger Sanierungsmoderator vermittelt zwischen Schuldner (Unternehmen) und Gläubigern, um eine Sanierungsvereinbarung auszuhandeln.

Grundlage: §§ 94–100 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz).

Wann ist sie zulässig und sinnvoll?
Zulässig ist sie, wenn

  • das Unternehmen drohend zahlungsunfähig (§ 18 InsO) oder schon in einer Krise – aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet (§§ 17, 19 InsO) ist.

Sinnvoll ist sie, wenn

  • Vermittlung durch einen neutralen und gleichzeitig sachkundigen Dritten bei Verhandlungen mit einem oder mehreren Gläubigern vielversprechend erscheint.
  • ein Unternehmen frühzeitig eine außergerichtliche Sanierung anstrebt.
  • mehrere Gläubiger beteiligt sind (z. B. Banken, Vermieter, Lieferanten), die bislang eine Einigung blockieren.
  • eine Insolvenz vermieden werden soll.

Kosten
Die Kosten sind flexibel und richten sich nach Dauer und Komplexität des Verfahrens sowie der Höhe des Stundenhonorars des Sanierungsmoderators, die durch das Gericht vorab festgesetzt wird. Die Kosten sind so meist viel niedriger als bei einem Insolvenzverfahren.

Vorteile
Schnell: Einigung oft in wenigen Wochen möglich. Verfahren kann auf den/die wesentlichen „Stake-Holder“ begrenzt werden.

Kostengünstig: Kein langer Prozess, weniger Anwalts- und Gerichtskosten.

Rechtssicher: Vereinbarungen können notariell vollstreckbar gestaltet werden.

Planbar: Beide Seiten wissen schnell, woran sie sind.

Fair: Unabhängiger Moderator achtet auf Interessen beider Parteien.

Insolvenzschutz: Vereinbarungen sind später kaum anfechtbar (§ 90 Abs. 3 StaRUG).

Steuerfrei: Sanierungserträge sind unter den Voraussetzungen des § 3a EStG, § 7b GewStG und § 8 Abs. 1 KStG steuerfrei.

Diskret: Das Verfahren ist nicht öffentlich.

Beispiel
Einzelhändler mit Mietschulden: Ein Ladenmieter kann aufgrund von Umsatzrückgängen die Miete nicht zahlen. Der Sanierungsmoderator vermittelt eine temporäre Mietreduzierung und Stundung der Rückstände.

Fazit
Das StaRUG gibt der außergerichtlichen Sanierung drohend zahlungsunfähiger Wirtschaftsteilnehmer einen rechtlichen Rahmen und schafft damit Rechtssicherheit. Ist das Unternehmen hingegen bereits zahlungsunfähig oder bedarf es zur Sanierung der Beendigung kostenintensiver Vertragsverhältnisse, ist ein Insolvenzverfahren die Alternative.

Bei der Wahl des für Ihr Unternehmen richtigen Weges in der Krise beraten wir Sie gerne.