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Schadenersatz bei unterbliebener Ausführung von Aufträgen durch Online-Broker

News - 07.05.2000

Der Handel mit Wertpapieren über das Internet wird immer beliebter. Die großen Online-Banken haben inzwischen zusammen mehr als eine Million Kunden. Der massive Ansturm der Anleger führt häufig zu Überlastungen der Rechnernetze der Banken.

 

Bei der Erstemission der Infineon-Aktie erreichten diese Ausfälle ein Ausmaß, das sie zum Thema der Nachrichtensendungen machte.

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hat klargestellt, dass ein Kunde, dessen Auftrag auf Grund eines Ausfalls der Computersysteme nicht oder zu einem ungünstigeren Kurs ausgeführt wurde, Anspruch auf Schadenersatz hat.

 

Kunden, deren Wertpapierorder durch die Bank offenbar unrichtig ausgeführt wurde, sollten daher Ihre Schadenersatzansprüche bei diesen Banken anmelden. Entscheidend ist hierbei die Sicherung der Beweismöglichkeiten. So sollten zumindest Ausdrucke der Bestellseiten bzw. der von der Bank gegebenen Online-Bestätigung vorhanden sein. Bei Geschäften größeren Umfangs kann es vorteilhaft sein, einen neutralen Zeugen hinzuzuziehen.