Lea Lehmann
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Eine Trennung muss nicht immer Streit bedeuten. Häufig sind sich die Eheleute einig und verstehen sich weiterhin gut. Warum also ein Scheidungsverfahren? Das kostet doch nur Geld. Die Trennung ohne Scheidung bietet viel mehr Vorteile – oder vielleicht doch nicht?
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt – die Teilung der Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden. Trennung ohne Scheidungsverfahren bedeutet also: Die Rente wird jeden Monat für den Ehepartner weiter mit angespart.
Die meisten Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit der Trennung werden häufig Vermögenswerte einvernehmlich auseinandergesetzt. In einigen Fällen wird dies aber nur im Rahmen einer privaten Vereinbarung (erforderlich wäre aber eine notarielle Vereinbarung) festgehalten. Die Zugewinngemeinschaft besteht in diesen Fällen nach wie vor – mit der Folge, dass der Ehepartner an Vermögenszuwächsen und Wertsteigerungen weiterhin teilhat. Wird dann, z.B. mehrere Jahre nach der privaten Auseinandersetzung des Vermögens, ein Scheidungsverfahren in die Wege geleitet, kann es passieren, dass diese Werte (erneut) ausgeglichen werden müssen.
Auch steuerliche Vorteile bestehen durch die Trennung ohne Scheidungsverfahren nicht. In dem Kalenderjahr, das der Trennung folgt, ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Die Trennung ist dem Finanzamt anzuzeigen. Es besteht eine Verpflichtung zum Wechsel der Steuerklassen.
Es kann zwar vielfältige Gründe geben in Trennung zu leben ohne ein Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten, häufig ist dies aber nicht empfehlenswert. Sollte dieser Weg dennoch gewählt werden, sollten die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen verbindlich durch eine notarielle Vereinbarung geregelt werden.