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UllrichDr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Schnellere Arzttermine, mehr Sprechstunden und bessere Angebote für gesetzlich Versicherte?

Medizinrecht - 04.09.2019

Am 11.05.2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine schnellere Terminvergabe und bessere Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte. Kern des Gesetzes ist der Aufbau von sog. Terminservicestellen, die bis zum 01.01.2020 weiterentwickelt werden sollen. Sie sollen eine zeitgerechte Terminvergabe „rund um die Uhr" gewährleisten. Für bestimmte Untersuchungen sind fristgebundene Terminvermittlungen vorgesehen. Parallel hierzu ist das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte auf mindestens 25 Stunden/Woche erweitert worden. Dazu hat der Gesetzgeber einige Leistungen für gesetzliche Krankenversicherte wie bspw. die Versorgung mit Impfstoffen ausgebaut, um die Versorgung zu verbessern.

Hintergrund ist die vom Gesetzgeber erhoffte Angleichung an die Versorgung der privat Krankenversicherten. Bisher wird in der Öffentlichkeit aber nicht diskutiert, dass der Leistungsausbau nicht umsonst zu haben sein wird. Mittelfristig werden die Krankenkassen den erhöhten finanziellen Einsatz möglicherweise auf die Versicherten umlegen müssen.

Auch ist fraglich, ob mit dem vorhandenen ärztlichen Personal die avisierte zeitgerechte Versorgung überhaupt erreicht werden kann. Denn mehr Ärzte strömen durch das TSVG nicht auf den Markt. In einigen Fachgebieten wird schon seit längerem ein erheblicher Arztmangel festgestellt. Dieser Mangel wirkt sich flächendeckend auf alle Versicherten aus, seien sie privat oder gesetzlich versichert. Hier hilft auch ein vom Gesetzgeber auferlegter Verteilungsmodus nicht weiter. Die Gesundheitsversorgung bleibt daher weiterhin spannend!