Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Medizinrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-630
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
ullrichappelhagen.de
Unternehmen versichern häufig ihre Vertretungs- und Aufsichtsorgane sowie leitende Angestellte im Rahmen von D&O (Directors and Officers)-Versicherungen gegen Haftungsrisiken aus ihrer Tätigkeit. Die D&O-Versicherung ist eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die relevant wird, wenn die versicherte Person einen Fehler begeht, aus dem sich Schadensersatzansprüche anderer ergeben können. Dabei kann der „andere“ sowohl ein fremder Geschädigter sein als auch das eigene Unternehmen selbst.
Die komplexen Versicherungsbedingungen sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Die jüngeren Auseinandersetzungen reflektieren insbesondere Fragen des Ausschlusses von Versicherungsleistungen bei vorsätzlicher Schadenverursachung und/oder bei bewusster Pflichtverletzung. Eine Differenzierung, die es in sich hat! Ferner hat der BGH entschieden, dass versicherte Personen u. U. ihren Anspruch auf das Unternehmen übertragen können, aber zuvor das Unternehmen die handelnde Person ernsthaft in Anspruch nehmen muss.
Die Praxis der Inanspruchnahme von handelnden Personen in Unternehmen ändert sich. Die jüngsten Beispiele aus der Automobilindustrie zeigen, dass Fragen der Innenhaftung eine immer größere Rolle zukommt. Die aktuellen Entwicklungen legen eine Überprüfung der Abdeckung der individuellen Risiken durch die D&O-Versicherung nahe.