Auch 1998 wird der sog. Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer erhoben. Jedoch wurde der Zuschlagssatz von bisher 7,5 v. H. auf 5,5 v. H. der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer gesenkt.
Die bislang bekanntgegebenen Vorauszahlungsbescheide für die Einkommen- und Körper-schaftsteuer weisen den Solidaritätszuschlag allerdings auch für die Vorauszahlungen ab 1998 mit 7,5 v.H. aus. Unklar ist, ob die Finanzverwaltung den Solidaritätszuschlag zum nächsten Vorauszahlungstermin durch förmlichen Bescheid neu festsetzen wird. Zu empfehlen ist, die Vorauszahlungen - erstmalig zum 10. März 1998 - unter Zugrundelegung eines Solidaritätszuschlags von 5,5 v. H. zu entrichten und dem zuständigen Finanzamt entsprechende Mitteilung zu machen.