Eine höhere Sonderabschreibung als im Westen soll für Investitionen in den neuen Bundesländern auch nach dem 31. Dezember 1996 gelten und zwar bis Ende 1998. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Konsequenz: Auch künftig lassen sich Investitionen im Osten schneller abschreiben als im Westen, wenn auch mit geringeren Prozentsätzen als z.Zt. (bis Ende 1996 sind es 50 % im Investitionsjahr).
Die Planungen ab 1997 sehen wie folgt aus:
[Maschinen: Einrichtungen, Betriebsvorrichtungen = 40 %]
[Firmengebäude: Verschiedene Abschreibungssätze je nach dem, ob die Firma produziert (verarbeitendes Gewerbe) oder einem anderen Wirtschaftszweig angehört. Obendrein unterscheidet Bonn bei Produktionsbetrieben zwischen eigen- und fremdbetrieblichen, zumeist vermieteten Gebäuden. Es gelten 40 % für betriebseigene Hallen und Büros von Produzenten, 20 % für an Produzenten vermietete Objekte.]
[Immobilien: Gleich 20 % für Unternehmen aus den anderen Branchen.]
[Wohnungsneubau: Gleich 20 %.]
[Altbaumodernisierung: Gleich 40 %.]