News

TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-448
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
tuechelmann@appelhagen.de

Steuerbereinigungsgesetz (I)

News - 03.08.2000

Der Bundesrat hat das Steuerbereinigungsgesetz verabschiedet. Durch den Vermittlungsausschuss wurden „in letzter Minute“ einige wichtige Änderungen beschlossen. Bei der Einkommensteuer ergeben sich folgende Änderungen:

 

[Die angekündigte Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen ist nicht verabschiedet worden. Entsprechende Regelungen sollen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Besteuerung von Altersbezügen zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.]

[Die Erhöhung des sogenannten Übungsleiter-Pauschbetrags von 2.400 DM auf 3.600 DM pro Jahr ab 01.01.2000 ist ergänzt worden um eine Abzugsbeschränkung für Ausgaben, die mit diesen Einkünften im Zusammenhang stehen (§ 3 Nr. 26 EStG).]

[Die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs wird völlig umgestaltet und rückwirkend durch ein „Überentnahmemodell“ ersetzt. Dabei wird der nicht abzugsfähige Anteil der Schuldzinsen pauschal mit 6. v. H. des Betrags ermittelt, um den die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Entnahmen und Einlagen sind hierfür seit 01.01.2000 auch bei der Einnahme-Überschussrechnung gesondert aufzuzeichnen. Generell bleiben betriebliche Schuldzinsen jedoch bis zur Höhe von 4.000 DM abzugsfähig.]

 

Über die weiteren Änderungen, insbesondere bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage, werden wir berichten.