Den Medien zufolge ist mit einer Verschärfung der Steuersätze bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 01.01.2003 zu rechnen, bei Grundstücken zusätzlich mit einer deutlichen Anhebung der für die Besteuerung maßgeblichen Grundstückswerte.
Alle 10 Jahre steht derzeit jedem Kind nach jedem Ehegatten ein Schenkungsteuerfreibetrag von 205.000,00 € zu (Ehegatten untereinander 307.000,00 €). Auch der Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von 256.000,00 € (nach Abschlag von 40 % auf die Steuerbilanzwerte!) kann alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
Inhaber von größeren Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen, sollten gemeinsam mit ihrem Berater prüfen, ob nicht Teile des Vermögens unter Ausnutzung der Freibeträge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden sollten. Bei Immobilien muss die Übertragung spätestens am 31.12.2002 notariell beurkundet sein. Tatsächliche Veränderungen der Nutzungsverhältnisse müssen nicht erfolgen. Durch Vereinbarung eines sogenannten Vorbehaltsnießbrauchs kann der Schenker weitgehend Inhaber der Nutzungs- und Entscheidungsrechte bleiben.