Karin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für
Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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kutzappelhagen.de
In Zeiten knapper Kassen müssen Kommunen neue Einnahmequellen erschließen. Unternehmerische Betätigung von Kommunen, z.B. beim Betrieb von Mehrzweckhallen, Bädern oder der Vermietung von Gewerbeflächen, ist begrenzt zulässig. Kommunen sollen vorrangig Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, eine unternehmerische Betätigung darüber hinaus soll vorrangig privaten Unternehmen vorbehalten bleiben.
Die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen regeln die §§ 136 ff des am 1. November 2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Zu beachten sind auch steuerliche Aspekte, die Chancen und Risiken für die Kommunen darstellen. Rechtzeitig bedacht und richtig gestaltet lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und Haushaltsrisiken vermeiden.
Im Rahmen unseres Seminars „Neues zur Besteuerung der öffentlichen Hand“ am 12. Oktober 2012 werden wir Ihnen Voraussetzungen und Grenzen darstellen, Sie auf die Aspekte hinweisen, auf die Sie in der Praxis besonders achten müssen und Ihnen praktische Handlungsempfehlungen geben. Einzelheiten zu dem Seminar finden Sie unter „Aktuelles“ hier auf unserer Webseite.