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MackDr. Martin Mack
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Steuerrecht – Investitionszulage: Keine zulagenschädliche Ingebrauchnahme

News - 07.06.2011

Ein Unternehmen erwarb eine Drehmaschine, die zur Herstellung sowie wiederholt über einen längeren Zeitraum zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und für Probeläufe in Gang gesetzt worden war. Beim Hersteller hatte die Maschine in der ganzen Zeit nicht zum Anlagevermögen gehört, sondern sich in dessen Umlaufvermögen befunden. Für die Anschaffung wurde eine Zulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) beantragt, die versagt wurde. Die Finanzverwaltung sowie das Finanzgericht beriefen sich darauf, dass die Maschine gebraucht erworben worden sei. Die Ingebrauchnahme aufgrund der umfangreichen Testnutzung der Maschine stehe einer Zulagengewährung entgegen.

Der Bundesfinanzhof ist unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass ein Wirtschaftsgut als neuwertig anzusehen ist, solange dieses nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde oder vor dem Erwerb zum Anlagevermögen eines anderen Betriebes gehörte (Gerichtsbescheid vom 07.04.2011, Az. III R 13/08 vom 07.04.2011). Bloße Vorstufen zur Ingebrauchnahme des Wirtschaftguts führen nicht dazu, dass dieses als gebraucht einzustufen wäre.