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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Steuerrecht – Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Zu früh gefreut!

News - 12.08.2010

Erneut hat der Gesetzgeber auf eine ihm unliebsame Entscheidung des Bundesfinanzhofes mit einer Gesetzesänderung reagiert. Der BFH hatte mit Urteil vom 15.06.2010 (Az. VIII R 33/07) entschieden, dass gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Mit dem am 26.11.2010 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2010 wurde die Steuerpflicht dieser Zinsen jetzt explizit geregelt. Da es sich nach Auffassung des Gesetzgebers nur um eine „Klarstellung“ handelt, gilt dies auch rückwirkend für alle Kalenderjahre, die noch nicht bestandskräftig veranlagt sind. Es ist zu erwarten, dass dass die Frage der Rückwirkung von Gesetzesänderungen erneut die Gerichte beschäftigen wird. Bis zur Klärung dieser Frage sollten entsprechende Steuerbescheide offen gehalten werden.