Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb man einen Steuerbescheid oftmals erst Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr erhält. 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres greift die sogenannte Vollverzinsung. Dies bedeutet: Verlangt das Finanzamt eine Steuernachzahlung, setzt es auf den Nachzahlungsbetrag Zinsen i.H.v. 6 % fest (sogenannte Nachzahlungszinsen).
Gleiches gilt für den umgekehrten Fall.
1. Erhalten Sie Erstattungszinsen vom Finanzamt, so sind diese steuerpflichtig. Mehrere Finanzgerichte haben ernste Zweifel an der Steuerpflicht von Erstattungszinsen. Ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist anhängig.
2. Auch über die Höhe des Zinssatzes von 6 % wird gestritten, da der aktuelle Basiszinssatz sogar im negativen Bereich festgelegt ist. Vor dem Finanzgericht Düsseldorf ist deshalb ein Verfahren anhängig, in dem die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 6 % überprüft werden soll (Aktenzeichen 12 K 2497/12 AO).