Karin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für
Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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kutzappelhagen.de
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 04.11.2011 treten rückwirkend zum 01.07.2011 wesentliche Erleichterungen bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen in Kraft. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Rechnungsteller ist nicht mehr zwingend. Zukünftig können elektronische Rechnungen, z.B. per eMail als pdf- oder als Textdatei übermittelt werden, ohne dass es einer Signatur bedarf.
Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass „die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit des Inhaltes und ihre Lesbarkeit“ gewährleistet sein müssen. Zu diesem Zweck müssen elektronische Rechnungen in unverändertem Dateiformat archiviert werden. Wie bisher gilt der Vorbehalt, dass elektronische Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers übermittelt werden dürfen. Der Empfänger kann diese konkludent erklären. Ein einführendes BMF-Schreiben zu den Neuregelungen ist geplant.