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UebersalzDr. Marie Uebersalz
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Steuersparmodell der hohen Leasingsonderzahlungen bei Einnahmenüberschussrechnern gekippt

Steuerrecht - 11.03.2021

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass Einnahmenüberschussrechner einmalige Leasingsonderzahlungen für einen Firmenwagen über die Leasingdauer verteilen müssen (Urteil vom 26.08.2020 – 5 K 194/18).

Folgender Fall wurde verhandelt:
Ein Freiberufler (Einnahmenüberschussrechner) schloss im Jahr 2011 einen Leasingvertrag über einen betrieblichen PKW mit einer Laufzeit von drei Jahren ab und leistete vorab eine Leasingsonderzahlung von 40 % des Kaufpreises. Den privaten Nutzungsanteil des PKW ermittelte der Freiberufler nach der 1-%-Methode. 

Für die Jahre 2012 bis 2014 wollte er den Wert der Privatnutzung durch die Regelung zur Kostendeckelung begrenzt wissen. Demnach dürfen der anzusetzende pauschale Nutzungswert und die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten auf die Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs begrenzt werden.

Der Steuerpflichtige war der Ansicht, dass in die Gesamtkosten eines Fahrzeugs nur die tatsächlich abgeflossenen Aufwendungen eines Jahres einzubeziehen seien. Die Leasingsonderzahlung müsse in den Folgejahren außer Ansatz bleiben. Das Finanzamt ging indes davon aus, dass die im Jahr 2011 geleistete Leasingsonderzahlung anteilig auch in den Jahren 2012 bis 2014 in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einfließe. Die Kostendeckelung greife demnach nicht und es bliebe beim 1-%-Ansatz.

Das Finanzgericht urteilte, dass die Leasingsonderzahlung bei der Feststellung der Gesamtkosten periodengerecht auf drei Jahre zu verteilen ist. Zwar wird der Begriff der tatsächlich entstandenen Aufwendungen (Gesamtkosten des Fahrzeugs) in der Verwaltungsanweisung zur Kostendeckelung nicht näher konkretisiert, nach Auffassung des Gerichts sind aber die Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne zugrunde zu legen.

Die Revision beim BFH ist anhängig. Der BFH ist bereits in zwei weiteren Revisionsverfahren mit dieser Streitfrage befasst.

Gegenüber bilanzierenden Unternehmern würde sich für Einnahmenüberschussrechner ein Steuersparmodell eröffnen, weil letztere nahezu keinen privaten Nutzungsanteil versteuern müssten, wenn sie einen Leasingvertrag mit einer sehr hohen Leasingsonderzahlung abschließen und nahezu keine monatlichen Leasingraten leisten. Der Bilanzierende müsste die Leasingsonderzahlung hingegen als Vorauszahlung abgrenzen und über die Nutzungsdauer verteilen.