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KutzKarin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
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Steuertelegramm

Steuertelegramm - 18.10.2021

Einkommensteuer - Managementbeteiligung eines freiberuflich tätigen Beraters
Der Erlös aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft führt nur dann zu Einkünften aus selbständiger Arbeit, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. Dies ist dann nicht der Fall, wenn keine Sonderkonditionen als Gegenleistung für die Beratungstätigkeit gewährt werden und die Beteiligung zum Marktpreis erworben wird.
Fundstelle: BFH, Urteil vom 01.12.2020 - VIII R 21/17

Einkommensteuer - Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Der Erlös aus der Veräußerung einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage anzusehen ist.
Fundstelle: BFH, Urteil vom 01.12.2020 - VIII R 40/18

Praxishinweis: 
Beide Urteile definieren als Abgrenzung zur eigentlichen Berater- bzw. Arbeitnehmertätigkeit eine „eigenständigen Erwerbsgrundlage“. Hierfür sollen insbesondere vier Punkte sprechen:
1. Der Berater- bzw. der Arbeitsvertrag sieht keinen Anspruch auf den Erwerb der Beteiligung und einen anteiligen Veräußerungserlös als Gegenleistung für für die freiberufliche bzw. für die nichtselbständige Tätigkeit vor.
2. Die Beteiligung wird vom Berater bzw. vom Arbeitnehmer zum Marktpreis erworben und veräußert.
3. Der Berater bzw. der Arbeitnehmer trägt das volle Verlustrisiko.
4. Es sind keine besonderen Umstände aus dem Auftrags-/Arbeitsverhältnis erkennbar, die Einfluss auf die Veräußerbarkeit und Wertentwicklung der Beteiligung nehmen.

Einkommensteuer - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
Die steuerliche Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung von Kapitalerträgen einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird. Diese Abgeltungswirkung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist.
Fundstelle: BFH Urteil vom 29.09.2020 - VIII R 17/17

Praxishinweis: 
Nach dieser erfreulichen Sichtweise des BFH ist nicht nur bei der Besteuerung vorgetäuschter Gewinne auf die subjektive Sicht des Anlegers abzustellen. Gleiches gilt für einbehaltene Kapitalertragssteuern aus einem Schneeballsystem

Einkommensteuer - Ausfall einer privaten Darlehensforderung
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung im Privatvermögen führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust. Für die Berücksichtigung des Verlusts muss jedoch endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird. 
Fundstelle, BFH Urteil vom 27.10.2020 - IX R 5/20

Praxishinweis:
Nachdem der BFH erneut bekräftigt hat, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung im Privatvermögen grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führt, gibt er jetzt nähere Hinweise zum Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung. Bei insolvenzfreier Auflösung einer Kapitalgesellschaft wird dies regelmäßig erst bei Abschluss der Liquidation gegeben sein, sofern sich aus besonderen Umständen nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.