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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Steuertelegramm

Steuertelegramm - 04.04.2023

1. Satzungsdurchbrechender inkongruenter Vorabgewinnausschüttungsbeschluss ist möglich!

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an dem nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, erzielt keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, BFH vom 28.09.2022, VIII R 20/20.

2. Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Der Begriff der „Leasingraten“ ist ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen wirtschaftlich zu verstehen. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer „abgewälzt“ werden, sind Teil der „Leasingrate“ und deshalb gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen, BFH vom 20.10.2022, III R 33/21.

3. Vorsicht bei vorab entstandenen Betriebsausgaben

Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinn setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale voraus. Dies betrifft insbesondere die Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr. Vor Betriebseröffnung entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich, BFH vom 30.08.2022, X R 17/21.

4. Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig!

Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token. Diese werden angeschafft und veräußert, wenn sie im Tausch gegen Euro, gegen eine Fremdwährung oder gegen andere virtuelle Währungen erworben, zurückgetauscht oder in andere Currency Token umgetauscht werden, BFH vom 14.02.2023, IX R 3/22.