Dr. Marie Uebersalz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Steuerrecht
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1. Keine zwingende verdeckte Gewinnausschüttung bei gleichzeitigem Bezug von Altersversorgung und Gehalt durch GmbH-Geschäftsführer
Wird nach Eintritt des Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet.
BFH-Urteil vom 15.03.2023 – I R 41/19
2. Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer
Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter ein Entgelt für die Reinigungsleistungen, sind diese jedoch regelmäßig nicht mehr der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzuordnen.
BFH-Urteil vom 16.02.2023 – III R 49/20
3. Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln. Sodann sind dies Einkünfte zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse im Verhältnis der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuteilen.
BFH-Urteil vom 19.01.2023 – III R 44/20
4. Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Neufassung der „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG“ veröffentlicht.
Die Veröffentlichung umfasst über 800 Seiten. Hier werden die Verwaltungsgrundsätze zu Verrechnungspreisen 2023 erörtert. Das Schreiben enthält Regelungen für die Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes unter Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Außerdem enthält es die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen.
BMF-Schreiben vom 06.06.2023 - IV B 5 - S 1341/19/10017 :003