News

TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
Telefon: +49 (0) 531 28 20-448
Telefax: +49 (0) 531 28 20-535
tuechelmann@appelhagen.de

Steuertelegramm für den Monat Februar

Steuertelegramm - 05.02.2024

 

1. Keine Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrages

Unter den Begriff der Miet- und Pachtzinsen i. S. des Gewerbesteuerrechts fallen nur Leistungen aufgrund solcher Verträge, die ihrem wesentlichen Gehalt nach Miet- oder Pachtverträge sind. Enthält der Vertrag neben der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung im Wesentlichen nicht trennbare miet- oder pachtfremde Elemente, die ihn einem anderen Vertragstyp zuordnen oder zu einer Einordnung als Vertrag eigener Art führen, scheidet eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Entgelte insgesamt aus.

BFH vom 23.03.2023, III R 5/22.

 

2. Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien

Bei einer Vermietung eines Objektes mit einer Wohnfläche von mehr als 250 m² besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt. Auf Deutsch: Bei einer Vermietung von mehr als 250 m² Wohnfläche kann das Finanzamt eine Totalüberschussprognose verlangen.

BFH vom 20.06.2023, IX R 17/21.

 

3. Wann erfolgt der Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag?

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann.

BFH vom 15.11.2022, VIII R 18/20.

 

4. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Dienstwagennutzung trotz Privatnutzungsverbot

Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer kann selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein privates Nutzungsverbot vereinbart wurde. Die vGA ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1 % Regelung, sondern nach Fremdvergleichsgrundsätzen zu bewerten.

Finanzgericht Münster vom 28.04.2023, 10 K 1193/20, Revision anhängig.