Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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1. Eine steuerneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften ist doch möglich!
§ 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes ermöglicht die steuerneutrale Überführung bzw. Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen. Streitig war, ob dies auch für Personengesellschaften gilt.
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13.
2. Keine Einkommensteuerpflicht bei Ablösung eines Nießbrauchrechts!
Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts stellt keinen Veräußerungsvorgang dar, sondern einen von § 23 EStG nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang, Finanzgericht Münster vom 12.12.2023 - 6 K 2489/22 E.
3. Versteuerung von „earn-out-Zahlungen“
Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn– oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile (dies gilt auch für earn-out-Klauseln) erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nicht, BFH vom 09.11.2023 - IV R 9/21.
4. Die Energiepreispauschale ist doch steuerbar?
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die entsprechende Norm ist nicht verfassungswidrig, so Finanzgericht Münster vom 17.04.2024 - 14 K 1425/23 E, Revision ist zugelassen.