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UebersalzDr. Marie Uebersalz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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Steuertelegramm für den Monat März

Steuertelegramm - 01.03.2024

1. Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass eine steuerliche Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig ist.

Die Erben müssen die Betriebsprüfung dulden. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Gegen das Urteil ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (X B 73/23) eingelegt worden.

Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10.05.2023 – 8 K 816/20

 

2. Bilanzielle Behandlung des Leasing-Restwertmodells

Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden „Beteiligungsbeträge“ sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren.

BFH-Urteil vom 13.09.2023 – XI R 20/20

 

3. Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.01.2024 seinen bereits langerwarteten Beschluss zur Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften veröffentlicht und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insofern für verfassungswidrig erklärt, als diese Norm den Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen diesen Gesellschaften vorsieht.

BVerfG-Beschluss vom 28.11.2023 – 2 BvL 8/13

 

4. Umsatzbesteuerung von Fitnessstudios während pandemiebedingter Schließzeiten

Wurde für die Schließzeiten während der Corona-Pandemie eine Verlängerung der Mitgliedschaft vereinbart, unterliegen die dafür geleisteten Mitgliedsbeiträge als Vorauszahlung der Umsatzsteuer.

Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.05.2023 – 5 K 59/22; Revision anhängig – XI R 36/22 und XI R 5/23