Hauke Hagena
Rechtsanwalt und Steuerberater
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1. Grunderwerbsteuer und Treuhand
Gestaltungen unter Einsatz einer Treuhand-Konstruktion sind meist motiviert entweder durch den Schutz des Treugebers (z. B. wegen Minderjährigkeit) oder durch das Sicherungsbedürfnis eines Treunehmers (z. B. einer kreditgebenden Bank). Oft sind Gesellschaftsbeteiligungen involviert.
Besitzt die Gesellschaft dann noch Immobilien, so kann sowohl der Beginn der Treuhand als auch deren Beendigung Grunderwerbsteuer auslösen. So war es im Falle einer GbR, deren Anteile treuhänderisch gehalten wurden. Die GbR kaufte ein Grundstück, was Grunderwerbsteuer verursachte. Später wurden die GbR-Anteile auf die Treugeber zurückübertragen, was erneut Grunderwerbsteuer anfallen ließ.
Treuhand-Konstruktionen sollten daher genau auf Grunderwerbsteuer-Probleme geprüft werden!
Fundstelle: BFH, Urt. v. 5.11.2025 – II R 9/23
2. Gewerbesteuer: „Steuerfreiheit“ bei Veräußerung von KG-Beteiligung
Ist eine GmbH Kommandit-Gesellschafterin bei einer GmbH & Co. KG und veräußert die GmbH ihre Beteiligung, so unterliegt der Gewinn bei der GmbH nicht der Gewerbesteuer. Normalerweise würde der Gewinn bei der KG der Gewerbesteuer unterliegen. Hat die KG allerdings ihren Gewerbebetrieb noch nicht steuerlich aufgenommen, so ist sie selbst auch noch nicht gewerbesteuerpflichtig. Dies lässt sich im Immobilienbereich durch aufschiebende Bedingungen erreichen. In der Quintessenz führt dies zur Gewerbesteuerfreiheit des erzielten Gewinns.
Fundstelle: BFH, Urt. v. 11.12.2025 – III R 38/22
3. Einkommensteuer: Vorsicht bei Spenden ins Nicht-EU-Ausland
Die Voraussetzungen dafür, eine Spende ins Nicht-EU-Ausland bei der Einkommensteuer ansetzen zu können, sind besonders streng. Dies musste ein Steuerpflichtiger erleben, dem zuletzt der Bundesfinanzhof den Abzug einer Spende für die Zahlung an eine schweizerische Stiftung versagte.
Fundstelle: BFH, Urt. v. 1.10.2025 – X R 20/22
4. Krypto-Lending: Erträge steuerpflichtig?
Sind Erträge aus Krypto-Lending steuerpflichtig? Finanzamt und Finanzgericht Köln (Urteil vom 10. September 2025, 3 K 194/23) bejahen dies. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus.
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