Dr. Marie Uebersalz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Steuerrecht
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1. Steuerfreiheit von Feiertags- und Nachtzuschlägen auch bei fehlenden Aufzeichnungen
Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnungen des Arbeitgebers keine genaue Anfangszeit und Schlusszeit der jeweiligen Nachtarbeit beinhalten, keinen Grund, um von einer Anwendung des § 3b EStG abzusehen.
Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 09.11.2022 - 4 K 145/20
2. Aufhebung der Grunderwerbsteuer trotz verspäteter Anzeige des Notars möglich (Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs)
§ 16 Abs. 5 GrEStG steht einer Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, wenn der Notar den Erwerbsvorgang zwar nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist des § 18 GrEStG anzeigt, seine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt aber noch innerhalb der für den Steuerschuldner geltenden Frist des § 19 GrEStG eingeht.
BFH-Urteil vom 21.06.2023 - II R 2/21
3. Kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage von E-Mail-Korrespondenz, insbesondere eines Gesamtjournals, i. R. d. Betriebsprüfung
Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzverwaltung nur in Bezug auf solche Unterlagen zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Es besteht kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll.
Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23.03.2023 - 2 K 172/19; Revision anhängig
4. Werbungskostenabzug für ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen.
BFH-Urteil vom 28.06.2023 - VI R 17/21