Katrin Sommermeier
Steuerberaterin (§ 58 StBerG)
Diplom-Finanzwirtin (FH)
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1. BFH stärkt Klarheit bei Schenkungsteuer
Der BFH hat entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks als Ausgleich für ehevertragliche Verzichtserklärungen steuerlich als freigebige Zuwendung gilt. Der Verzicht auf Zugewinnausgleich und Unterhalt stellt keine anrechenbare Gegenleistung dar. Damit unterliegt eine solche Übertragung der Schenkungsteuer. Dieses Urteil verdeutlicht die steuerlichen Risiken bei ehevertraglichen Vereinbarungen.
BFH Urteil vom 09.04.2025, II R 48/21
2. Einheitliche Gebühren für verbindliche Auskünfte
Ein weiteres BFH-Urteil stellt klar, dass bei mehreren Antragstellern einer verbindlichen Auskunft nur eine einheitliche Gebühr erhoben werden darf. Entscheidend ist, ob die Auskunft tatsächlich einheitlich erteilt wurde. Finanzämter dürfen in diesem Fall nicht mehrfach Höchstgebühren festsetzen. Betroffene können gegen unzulässige Gebührenbescheide erfolgreich vorgehen. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und Berater.
BFH Urteil vom 03.07.2025, IV R 6/23
3. Keine Gewerblichkeit bei Erschließungskosten
Der BFH hat entschieden, dass die bloße Übernahme von Erschließungskosten für ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück keine gewerbliche Tätigkeit begründet. Selbst wenn ein Vertrag mit einem von der Gemeinde eingesetzten Erschließungsträger besteht, führt dies nicht zur Gewerblichkeit. Maßgeblich bleibt die Nutzung des Grundstücks im Bereich Land- und Forstwirtschaft. Damit wird Rechtssicherheit für Eigentümer geschaffen, die lediglich die Erschließungskosten übernehmen. Das Urteil grenzt klar zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ab.
BFH Urteil vom 14.05.2025, VI R 9/23