Karin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für
Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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1. Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
Ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn kann auch dann vorliegen, wenn ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf seinen geschiedenen Ehepartner überträgt.
BFH v. 14.02.2023 - IX R 11/21
2. Photovoltaik-Anlage: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
Wird aufgrund der unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaik-Anlage das Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt, steht dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Schadens notwendigen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten der volle Vorsteuerabzug zu.
BFH v. 07.12.2022 - XI R 16/21
3. EuGH Vorlage zur Umsatzbesteuerung einer unentgeltlichen Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Der EuGH soll sich zu der spannenden Frage äußern, ob eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger Wärme aus seinem Unternehmen unentgeltlich an einen anderen Steuerpflichtigen für dessen wirtschaftliche Tätigkeit abgibt (hier: Zuwendung von Wärme aus dem Blockheizkraftwerk eines Stromlieferanten an ein landwirtschaftliches Unternehmen zum Beheizen von Spargelfeldern).
BFH v. 22.11.2022 - XI R 17/20
4. Achtung! EuGH-Vorlage zu nicht steuerbaren Innenumsätzen im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Der BFH hat dem EuGH die wichtige Frage vorgelegt, ob die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen dazu führt, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen als sog. Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
BFH v. 26.01.2023 - V R 20/22 (V R 40/19)
Hintergrund:
Eine Organschaft darf nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zur Gefahr von Steuerverlusten führen. Dies kann sich ergeben, wenn der Organträger nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Sollte der EuGH entscheiden, dass Innenumsätze entgegen der ständigen BFH-Rechtsprechung der Umsatzsteuer unterliegen, hätte dies weitreichende Folgen für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Insbesondere Unternehmer im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bildungsbereich, Banken und Versicherungen und Vermieter von Wohnungen wären betroffen. Für diese Unternehmen ließen sich nichtabziehbare Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen bislang dadurch vermeiden, dass sie mit Dienstleistern Organschaften begründen, so dass die von dort bezogenen Leistungen nicht umsatzsteuerbar waren.
5. Achtung Steuerfalle! Grunderwerbsteuer für Treuhänder durch Vertragsabschluss
Im Streitfall war der Klägerin durch Abschluss einer Treuhandvereinbarung umfangreicher Grundbesitz zuzurechnen, da sie bereits in ihrer Funktion als Treuhänderin durch den entsprechenden Vertragsschluss einen Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes verwirklicht hatte. Es war nicht maßgeblich, wem das zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den Grundstücken tatsächlich zustand.
BFH v. 14.12.2022 - II R 40/20