Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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Seit kurzem gilt das neue regionale Raumordnungsprogramm des Zweckverbandes Region Braunschweig. Es enthält detaillierte Vorgaben für Einzelhandelsvorhaben. Für bestimmte Einzelhandelssortimente ist eine abschließende Zahl von konkreten Standorten vorgesehen. Ferner sollen die Vorgaben nach dem Willen des Zweckverbandes sogar für solche Zusammenfassungen von einzelnen Märkten gelten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts isoliert zu betrachten sind und daher regelmäßig die Schwelle der Großflächigkeit unterschreiten.
Zur Unterstützung bei Ihren Projekten können Sie sich an unser verstärktes Team im Verwaltungsrecht wenden: Fachanwalt für Verwaltungsrecht Reinhard Müller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Christoph Eichhorn und Rechtsanwältin Ilka Hahne.