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MackDr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Stiftung als Instrument der Unternehmenssicherung

Gesellschaftsrecht - 05.08.2015

Die Wirtschaftspresse berichtet in letzter Zeit gern über Streitigkeiten in großen Familienunternehmen wie bspw. im Oetker-Clan oder im Hause Tönjes (Fleischwaren). Andererseits wählen viele Unternehmer das Instrument der Stiftung, um den Fortbestand des Unternehmens – auch vor den Erben – zu sichern.

Mit der maßgeschneiderten Stiftungssatzung kann der Unternehmer dafür sorgen, dass das Unternehmen erhalten bleibt, vernünftig arbeiten kann und Gewinne im Unternehmen verbleiben. Als gemeinnützige Stiftung kann sie steuerbegünstigt ausgestaltet und zur Förderung gemeinnütziger Zwecke eingesetzt werden. Zur Versorgung der Familie ist sie nur begrenzt geeignet. Hier kommt eine Kombination mit der Familienstiftung in Betracht, die aber nicht steuerbegünstigt ist.

Sprechen Sie mit uns über eine Regelung, die Ihrer Situation angemessen ist!