Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-642
Telefax: +49 (0) 531 28 20-695
eichhornappelhagen.de
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat erstmals über die Voraussetzungen einer Kündigung der Mitgliedschaft in einem Wasser- und Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt entschieden. Danach ist eine einseitige Kündigung durch die Gemeinde nur unter außergewöhnlich strengen Anforderungen möglich.
Voraussetzung ist eine Existenzgefährdung der Gemeinde durch eine unzureichende Tätigkeit des Zweckverbandes. Das ist in der Praxis kaum vorstellbar. Zusätzlich muß die austrittswillige Gemeinde alle Möglichkeiten eines einvernehmlichen Interessenausgleichs in den Entscheidungsorganen des Verbandes ausschöpfen. Eine Kündigung kommt erst bei einem nachweisbaren Scheitern dieser Bemühungen in Betracht.
Wir sehen diese Entscheidung als einen Beitrag zur Stabilisierung der vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsstrukturen in Sachsen-Anhalt an.