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WeidigRené Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Technik hilft nicht immer

Mietrecht - 03.06.2020

Das Landgericht Berlin hat sich in seiner Entscheidung vom 29.04.2020, Az 64 S 95/19, mit einer Legal-Tech-Plattform auseinandergesetzt. Diese Dienstleistungen werden mittlerweile im Internet wie sauer Bier angeboten. Für Mieter ist dies vermeintlich die günstigere Alternative zur Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt. 

Der Mieter kann über die Legal-Tech-Plattform nach einem standardisierten Raster ein Problem darstellen. Anschließend wird ein automatisiertes Schreiben an den Vermieter gesandt. Der Anbieter der Plattform hat dann versucht, seine Kosten als vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten gegen den Vermieter durchzusetzen. 

Bereits das Amtsgericht hat die entsprechende Klage auf Erstattung der Kosten abgewiesen. Das Landgericht Berlin hat diese Entscheidung bestätigt. Das Landgericht war der Auffassung, dass keine eigenständige Inkassodienstleistung vorliegt und somit die Kosten nicht erstattungsfähig sind. Die Entscheidung ist auch für andere Bundesländer interessant, bei denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde bzw. auch für Städte mit einem entsprechenden Mietspiegel, da sich die Dienstleister im Massengeschäft darauf spezialisieren, die vermeintlich überhöhten Mieten zu senken.