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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Übergangsfrist für Bebauungspläne läuft aus

News - 04.05.2006

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau wurden die Anforderungen an die Begründung von Bebauungsplänen erheblich verschärft. Insbesondere muss ein vollständiger Umweltbericht, ggf. mit Biotopkartierung, bereits bei der ersten öffentlichen Auslegung fertig gestellt sein. Jedoch können am 20.07.2004 anhängige Bebauungsplanverfahren nach altem Recht zu Ende geführt werden. Voraussetzung ist jedoch die Veröffentlichung des Bebauungsplanes vor dem 20.07.2006.

Laufende Bebauungsplanverfahren ohne Umweltbericht müssen daher zwingend bis zu diesem Datum zu Ende geführt werden.