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Umlageklauseln in Bauverträgen zulässig

News - 01.05.2000

Umlageklauseln in Bauverträgen, z.B. für die Entnahme von Bauwasser und Baustrom, verstoßen nicht gegen das AGB-Gesetz. Diese in der Vergangenheit äußerst streitige Frage nach der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer solchen Vertragsklausel hat der BGH geklärt.

 

Danach kann in einem Bauvertrag vereinbart werden, daß Verbrauchskosten z.B. für Bauwasser und/oder Baustrom pauschal als Prozentsatz des Bruttoschlußrechnungsbetrages berechnet werden.

 

Der BGH hat dies damit begründet, daß es sich bei der Umlageklausel um eine echte Preisvereinbarung handelt, die allein dem Willen der Parteien unterliegt und der In-haltskontrolle nach § 8 AGBG entzogen ist.