Der Normalsteuersatz der Umsatzsteuer hat sich mit Wirkung vom 01.04.1998 von 15 % auf 16 % erhöht. Der ermäßigte Steuersatz bleibt unverändert bei 7 % bestehen.
Bei Dauerleistungen (Miet- und Pachtverträgen, Wartungsverträgen u. a.) spielt der Leistungszeitraum eine Rolle. Endet dieser nach dem 31.03.1998 gelten als Umsatzsteuersatz insgesamt 16 %. Bei Werklieferungen oder Werkleistungen (Baumaßnahmen) kommt es auf den Tag der Abnahme an. Handelt es sich dagegen um selbständige Teilleistungen, über die auch selbständig abgerechnet wird, so kommt es für die Frage, welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden ist, darauf an, wann die abgrenzbare Teilleistung ausgeführt wurde.